Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Bearbeitung und Prüfung von Bauanträgen, Urbanistik, Überwachung der Einhaltung bau- und planungsrechtlicher Vorschriften, fachliche Beratung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.