Anvertrauungserklärung für Minderjährige unter 14 Jahren

Anvertrauungserklärung für Minderjährige unter 14 Jahren für die Ausreise ins Ausland mit einer oder mehreren volljährigen Begleitpersonen

Sollte Ihr minderjähriges Kind (unter 14 Jahren) mit einer Begleitperson (sprich ohne seine Eltern/Erziehungsberechtigten) ins Ausland reisen, so müssen die Eltern für die Begleitperson/en eine Anvertrauungserklärung bei der Quästur Bozen beantragen.

Die Antragsformulare müssen online unter https://www.passaportonline.poliziadistato.it/ eingegeben werden. Man wählt „Bürgerzugang“ aus und legt bei Erstbenutzung einen neuen Account an. Dann wählt man rechts oben „Reisevollmacht“ aus, geht anschließend auf die Lupe und sucht dort das zuständige Polizeikommissariat aus, wo man die Vollmachten abholen möchte. Wenn mehrere Minderjährige an einer Fahrt teilnehmen, z. B. bei einem Sportverein, so können alle Daten von einer einzigen Person eingegeben werden. 

Die Ansuchen müssen folgende Daten beinhalten:

Daten der Eltern

  • Daten des Kindes
  • Daten der Begleitperson/en
  • Unterschrift der Eltern
  • Reiseziel und jene Länder, welche auf der Reiseroute (Fahrt mit dem Auto) liegen
  • Zeitraum der Reise

Die Anträge können nach Eingabe online vom zuständigen Polizeikommissariat bearbeitet werden. Dennoch müssen die Anträge ausgedruckt werden und in Papierform, mit den nötigen Unterschriften und mit Kopien der Identitätskarten aller (Eltern, Kind, Begleitpersonen) beim Polizeikommissariat vorgelegt werden. Für die Vorlage der Ansuchen ist kein Termin notwendig. 

Polizeikommissariat Brixen – Amt für Reisepassangelegenheiten – Vittorio-Veneto-Straße 13, 39042 Brixen

Telefon (direkte Durchwahl) – 0472 271628

Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr

Polizeikommissariat Innichen – Bahnhofstraße 5 – 39038 Innichen
Telefon – 0474 919011

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Zuständig