Außerordentlicher Verkauf / Sonderverkäufe

Unter außerordentlichen Verkauf sind der Räumungs- und Ausverkauf, der Saisonschlussverkauf und der Werbeverkauf zu verstehen, bei denen der Einzelhändler tatsächlich günstigere Bedingungen für den Kauf anbietet.

Ab 1. Jänner 2014 müssen zertifizierte Meldungen, Mitteilungen und Anträge im Bereich des Handels zwingend über das Frontoffice des Einheitsschalters (SUAP) eingereicht werden. Man erreicht ihn über das Südtiroler Bürgernetz oder über das staatliche Portal ""impresa in un giorno".

 

Ausverkäufe

Ein Aus- Räumungsverkauf darf nur genehmigt werden, wenn der Antragsteller den Nachweis erbringt, dass er seine Waren aus einem der nachstehenden Gründen absetzen muss

  • Veräußerung, Schließung und Verlegung des Betriebes oder einer seiner Filialen
  • Umstrukturierung des Betriebes, mit Ausnahme der gewöhnlichen Instandhaltung, welche eine Schließung für mindestens zwei Wochen zur Folge hat
  • ein schweres Unglück, das den Betrieb getroffen hat
  • Betriebsjubiläum alle fünfundzwanzig Jahre 

Werbeverkäufe

Die Mitteilung von Werbeverkäufen muss der zuständigen Gemeinde mittels SUAP-Meldung im Vorhinein übermittelt werden. Werbeverkäufe dürfen nicht im Zeitraum von 20 Tagen vor den Saisonschlussverkäufen durchgeführt werden.

Zuständig