Dr. univ. med. Stuflesser Walter - Ordinationszeiten + Patienteninformation

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Dr. univ. med. Stuflesser Walter - Arzt für Allgemeinmedizin - Amtsarzt von Sand in Taufers

Visiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung zu Ordinationszeiten - 0474 678014

Ordinationszeiten

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr + 19:00 Uhr - 20:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr + 17:30 Uhr - 19:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Patienteninformation

Liebe Patientinnen und Patienten!

Sie sind es gewohnt, dass Ihre Untersuchungsergebnisse für uns einsehbar sind und wir auf der Basis dieser Befunde, unserer Anamnese und Untersuchung eine entsprechende Diagnose und Therapie finden können.

Nun soll der Zugang zu diesem Informationssystem, dem sogenannten IKIS, abgeschafft und durch ein anderes System ersetzt werden. Dieses neue System ist aber in keiner Weise vergleichbar, bzw gleichwertig. Es zeigt nur Untersuchungen, welche nach 2020 durchgeführt wurden und auch diese unvollständig. Zudem sind diese Untersuchungen in einer Form abgespeichert, die es äußerst aufwendig und schwierig macht, einen bestimmten Befund zu finden. Ein Verlauf von einzelnen Laborbefunden, z.B. des Blutzuckerwerts, wie das bei IKIS möglich ist, kann nicht mehr aufgerufen werden. Es ist für uns schwer nachvollziehbar, dass ein so gut funktionierendes System wie IKIS, welches von einem lokalen Informatiker entwickelt wurde, abgeschafft und durch ein viel schlechteres ersetzt werden soll. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung und gefährdet eine gute Patientenversorgung. Viele unserer Kollegen in Südtirol waren und sind gezwungen ohne IKIS auszukommen und immer noch auf schriftliche Befunde, welche ihnen von den Patienten zugetragen werden, angewiesen. Unser Anspruch sollte es sein, ein gut funktionierende System auf ganz Südtirol auszuweiten und nicht einen schlechteren Standard für alle zu etablieren. Helfen Sie uns der Politik klar zu machen, dass wir ein gemeinsames Interesse vertreten, nämlich eine Verbesserung der Patientenversorgung. Datenschutz darf nicht Patientenwohl gefährden!



10.01.2024