Europäischer Parkausweis für Personen mit einer Behinderung - Invalidenparkschein

Mit dem D.P.R. Nr. 151 vom 30. Juli 2012 wurde der europäische Parkausweis für Personen mit einer Behinderung in Italien eingeführt. Für die Ausstellung des europäischen Parkausweises werden folgende Dokumente benötigt

  • Ansuchen an den Bürgermeister um Ausstellung oder Erneuerung des europäischen Parkausweises
  • Ärztliche Bescheinigung des Sprengelhygienearztes oder das Protokoll der Ärztekommission, wo jedoch ausdrücklich stehen muss, dass der Betroffene Anrecht auf einen Parkschein hat
  • 1 Passfoto
  • Kopie des Ausweises
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 € bei Neuausstellung und Erneuerungen mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 5 Jahren. Wenn eine permanente Invalidität vorliegt, müssen keine Stempelmarken entrichtet werden

Zuständig

Formulare