Müllgebühr

Die Müllgebühr setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: 

  1. Grundgebühr;
  2. Mengenabhängige Gebühr;
  3. Biomüll;
  4. Eventuelle Gebühr für Sonderdienste.


Tarif 2023:

  1. Grundgebühr:

7,88 € / Person + 10 % MwSt.

2. Mengenabhängige Gebühr:

0,073 € / Liter + 10 % MwSt.

3. Biomüll:

14,86 € / Person + 10 % MwSt.



Tarif 2024:

  1. Grundgebühr:

7,88 € / Person + 10 % MwSt.

2. Mengenabhängige Gebühr:

0,073 € / Liter + 10 % MwSt.

3. Biomüll:

14,86 € / Person + 10 % MwSt.


Tarifermäßigungen:

  • für Wohneinheiten, in denen Personen untergebracht sind, die aus Krankheitsgründen Windeln verwenden und dadurch ein höheres Müllaufkommen entsteht, wird auf Antrag eine Sonderermäßigung von 50 % gewährt, wenn dies durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt wird.
  • Familien mit Kindern im Alter zwischen 0 und 2 Jahren entsprechend den meldeamtlichen Eintragungen, bei welchen nachgewiesenermaßen eine größere Abfallmenge anfällt (z. B. Windeln), erhalten eine Ermäßigung auf die Entleerungen von 50%.
  • nicht für Wohnzwecke genützte Räumlichkeiten sowie Freiflächen, die saisonal oder zeitweilig, jedoch wiederkehrend, genützt werden und zwar aufgrund einer von den zuständigen Behörden erlassene Lizenz oder Ermächtigung für die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit. In diesen Fällen wird die Grund- und Entleerungsgebühr im Verhältnis zur jährlichen Nutzungsdauer berechnet (z.B. Jausestationen und Aufschank auf Almen).
  • privaten Wohneinheiten, welche sich zum Zwecke der Biomüllsammlung zusammenschließen und einen Gemeinschaftscontainer benutzen, wird eine Sonderermäßigung von 5 % auf die Gebühr für Sonderdienste (Biomüll – org. Abfälle) gewährt. Diese Tarifermäßigung gilt nur für Gemeinschaftscontainer, welche von mindestens 2 Familien genutzt werden.
  • wenn für die bereitgestellten Betriebslokale und Flächen keine Lizenz, Ermächtigung oder Bewilligung ausgestellt ist oder wenn diese vorübergehend stillgelegt wurde und die Tätigkeit nachweislich nicht ausgeübt wird, sind nur die auf ein Viertel reduzierte Grundgebühr und die tatsächlich angelieferten Abfallliter geschuldet. Ebenso gilt dies für Betriebe die den Müll nachweislich in Eigenregie zur Mülldeponie bringen.

Zuständig