Überlassung von Gebäuden

Jeder Eigentümer, welcher im Gemeindegebiet befindliche Liegenschaften verkauft/ verschenkt/vermietet/verpachtet (mehr als 30 Tage), ist verpflichtet die Meldung „Überlassung von Gebäuden“ in dreifacher Ausfertigung in der Gemeinde (Protokollamt) innerhalb 48 Stunden einzureichen oder mittels Einschreibebrief zu übermitteln.    

    


Gemeint sind alle Liegenschaften, auch jene welche nicht zu Wohnzwecken benutzt werden, unbewohnbar sind oder sich im Rohzustand befinden. Sobald die Meldung von der Gemeinde bearbeitet wurde, wird jeweils eine Ausfertigung dem Melder und der Quästur Bozen zugeschickt. Die dritte Ausfertigung bleibt in der Gemeinde.      


 Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten:  

  • Personaldaten des Überlassers: Eigentümer oder gesetzlicher Vertreter bei Firmen 
  • Datum und Zweck der Überlassung   
  • Personaldaten des Übernehmers (wichtig: Ausweisdaten) 
  • Anschrift und Lage/Beschaffenheit der Liegenschaft/en 
  • Datum der Meldung und Unterschrift des Melders 

Zuständig