Vermögensgebühr - Plakatierungsdienst

  • Zweck des Plakatierungsdienstes ist es, die Anbringung von Plakaten aus jedem Material durch die Gemeinde den eigens dazu bestimmten Anschlagflächen zu gewährleisten.
  • Anschlageflächen für den Plakatierungsdienst:
    • St. Peter: Kaserne - Marche
    • St. Jakob: Gasthof Alpenrose
    • Steinhaus: Gemeindeparkplatz
    • St. Johann: Hotel Adler - Brücke Mittelschule - Kirchplatz - Haltestelle Kohler - Haltestelle Gisse
    • Luttach: Weißner Brücke - Sporthaus - Verkehrsamt
    • Weissenbach: Vereinshaus
  • Tarife:
    • Der Standardtarif der Gebühr beträgt 1,084 € für jedes Blatt der Größe 70x100 cm. Die Anwendung des Tarifs erfolgt für jedes Blatt mit Bezug auf die Aushängedauer. Der Standardtarif gilt für einen Aushang von bis zu 10 Tagen oder einem Bruchteil davon. Über die ersten 10 Tage des Aushangs hinaus wird für jeden weiteren Zeitraum von 5 Tagen oder Bruchteilen davon der Standardtarif um 0,325 € erhöht.
    • Der Mindestbetrag für jeden Plakatierungsauftrag beträgt 12,00 €.

Zuständig