Wahlausweis

Im Jahr 2001 wurde der neue Wahlausweis eingeführt, welcher nun für 18 Wahlgänge gültig ist, deshalb aufzubewahren und bei jedem Wahlgang zu verwenden ist.Der Wahlausweis muss bei der Stimmabgabe gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen. Der Wahlausweis wird jedem/r Wähler/-in von Amtswegen zugestellt. 

Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der/die Interessierte zwecks Ausstellung des Duplikates an seine/ihre  Wohnsitzgemeinde wenden. Zu diesem Zwecke bleibt das Gemeindewahlamt für die ganze Dauer der Amtshandlungen der Wahlsitze durchgehend geöffnet. Die Ausstellung eines Wahlausweis-Duplikates ist kostenlos. 

Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde stellt die neue Wohnsitzgemeinde  einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein. Sollte bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ein Wechsel der Wahlsektion erfolgen, wird der/dem Wähler/-in eine Klebe-Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt, welches auf dem Wahlausweis anzubringen ist.Sollten beim persönlichen Wahlausweis bereits alle Kästchen abgestempelt (voll) sein, kann im Gemeindewahlamt ein neuer Wahlausweis beantragt werden. Der volle Wahlausweis muss vorgezeigt werden.

Zuständig